Rechtswissenschaft

Armin von Bogdandy

Gubernative Rechtsetzung

Eine Neubestimmung der Rechtsetzung und des Regierungssystems unter dem Grundgesetz in der Perspektive gemeineuropäischer Dogmatik

2000. XIX, 548 Seiten.

Jus Publicum 48

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Leinen
ISBN 978-3-16-147171-1
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Armin von Bogdandy entfaltet eine neue Sichtweise des Rechts der Rechtsetzung. Auf rechtsvergleichender Basis weist er der Regierung dabei die zentrale Rolle zu.
Armin von Bogdandy formuliert eine Konzeption der Rechtsetzung, die die Rechtsregime der deutschen Rechtssatzformen im Vergleich mit der Rechtslage in vier anderen europäischen Staaten unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und philosophischer Erkenntnisse neu entfaltet. Er zeigt, daß das Rechtsregime der Rechtsetzung treffender formuliert werden kann, wenn drei Eckpunkte der herkömmlichen Dogmatik aufgegeben und durch drei neue ersetzt werden. Dazu gehört erstens, daß die politische Gestaltung der Rechtsordnung nicht vom Parlament, sondern von der Regierung aus zu verstehen ist. Außerdem kann zweitens das Recht der Rechtsetzung nicht in der Zweiteilung Gesetz – Verordnung entworfen werden, sondern muß als ein System unterschiedlich aufwendiger Regime betrachtet werden, die aufeinander arbeitsteilig abgestimmt sind. Und drittens muß Rechtsetzung nicht allein als ein einseitiger Hoheitsakt, sondern auch als ein Ergebnis umfänglicher kooperativer Prozesse unter Einbeziehung einer Vielzahl von Beteiligten konzipiert werden.
Armin von Bogdandy zeigt, wie in dieser Konzeption die verfassungsrechtlichen Partizipations-, Schutz- und Bewirkungsaufträge besser als im traditionellen Modell realisiert werden können.
Personen

Armin von Bogdandy Geboren 1960; 1979–84 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Rom; 1981–87 Studium der Philosophie an der Universität Freiburg und der FU Berlin; 1987 M.A. in Philosophie; 1988 Promotion zum Dr. jur.; 1989 zweites jurist. Staatsexamen; 1989 wiss. Mitarbeiter an der FU Berlin; 1994–96 Forschungsaufenthalte in Madrid, Warwick (GB), Rom, Fiesole; 1996 Habilitation; 1996/97 Lehrstuhlvertretung an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 1997 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2001, Nr.17, S. 1337f. (Prof. Dr. U. Karpen)
In: To Syntagma — Jg.28 (2002), H.4, S. 681
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Vol.13 (2001), H.2, S. 1013f (U. Wancke)
In: Zeitschr.f.Rechtspolitik — 2001, H.10, S.484 (Dr.Ulrich Smeddinck)
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2018, Nr. 76, 483