Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 26. 9. 2018 – VIII ZR 187/17 (OLG Karlsruhein Freiburg).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 11, S. 569-574 (6)
Publiziert 04.06.2019

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Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH dreht sich um einen Fall des (Hinzu-)Erwerbs von GmbH-Anteilen durch einen Gesellschafter von seinem bisherigen Mitgesellschafter. Jan Thiessen (JZ 2019, 574) stimmt lediglich hinsichtlich der Subsidiarität der Rechtsbehelfe bei Störung der Geschäftsgrundlage gegenüber der Mängelgewährleistung zu, nicht jedoch hinsichtlich der (vom BGH jeweils verneinten) Anwendbarkeit des Sachmängelrechts und der Qualifizierung der (unerkannten) Insolvenzreife der Gesellschaft als Mangel.
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