Rechtswissenschaft

Tatjana Hörnle

Der niederländische Hoge Raad und das BVerfG zu Fragen der Sterbehilfe: Die Abgrenzung von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung im Einzelfall und als Leitlinie für die Rechtspolitik

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 18, S. 872-879 (8)
Publiziert 10.09.2020

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Ein niederländisches Strafverfahren zur Sterbehilfe bei schwerer Demenz erregte international große Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen sind auch mit Blick auf das geltende deutsche Recht von Interesse, weil es parallele Rechtsfragen gibt. Außerdem verdient das niederländische Modell aus rechtspolitischer Sicht, vor allem nach der Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben, mehr positive Aufmerksamkeit. Die Unterscheidung zwischen Beihilfe zur Selbsttötung und aktiver Sterbehilfe ist nicht geeignet, die Grenze zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zu sichern. Es bedarf eines einheitlichen prozeduralen Sicherungskonzepts; unter dieser Voraussetzung wäre das kategorische Verbot aktiver Sterbehilfe (§ 216 StGB) aufzuheben.
Personen

Tatjana Hörnle ist Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Brsg. und leitet die Abteilung Strafrecht.
https://orcid.org/0000-0003-3493-9326