Rechtswissenschaft

Dietmar Willoweit

Der richtige Kern der Lehre vom richtigen Recht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 65 () / Heft 8, S. 373-379 (7)

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Stammlers Versuch, den Begriff des Rechts durch die Bedingungen des Rechtsdenkens zu bestimmen, verdient insoweit unser Interesse, als er die notwendigen Eigenschaften des Rechts nicht dem objektiven Recht, sondern den intersubjektiven Beziehungen zu entnehmen versucht. Daraus ergibt sich: Einvernehmliches Verhalten und der Schutz vor willkürlicher Gewalt sind Bedingungen jeder Rechtsordnung. Denn die Verbindlichkeit von Verträgen und der Ausgleich von Verletzungen können nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Begriff des Rechts entfällt. Johann Gottlieb Fichte hat, vom Subjekt ausgehend, diesen Rechtsbegriff systematisch entwickelt. Rechtsethnologie und Rechtsgeschichte vermögen ihn empirisch zu stützen.
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