Rechtswissenschaft

Martin Will

Die Erlaubnispflicht für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 5, S. 231-235 (5)
Publiziert 27.02.2019

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Der Trend zur Regulierung des gewerblichen Sektors hält an. Nach der Honorar-Finanzanlagenberatung gemäß § 34h GewO und der Immobiliardarlehensvermittlung gemäß § 34i GewO hat der Gesetzgeber zum 1. 8. 2018 nun in § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO auch eine Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter eingeführt und dieses praktisch sehr bedeutsame, bislang kaum reglementierte Gewerbe damit erstmals einer grundlegenden Regulierung unterworfen. Im Folgenden stehen die Vorausssetzungen einer Erlaubniserteilung für Wohnimmobilienverwalter im Mittelpunkt, bevor ein Überblick über die weiteren wesentlichen Regulierungselemente gegeben wird.
Personen

Martin Will Studium der Rechtswissenschaften, der Geschichts- und Kulturwissenschaften, der Philosophie sowie der Sinologie; 1997 LL.M. (Cambridge); 1999 Promotion zum Dr. iur.; 2007 Habilitation; 2008 Promotion zum Dr. phil.; 2010 Professur für Öffentliches Recht an der Universität zu Köln; 2011 Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der Neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden; 2014 Beauftragter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit; 2016 Mitglied des Hessischen Verfassungskonvents.