Rechtswissenschaft

Raphael de Barros Fritz

Die kollisionsrechtliche Behandlung von trusts im Zusammenhang mit der EuErbVO

Jahrgang 85 () / Heft 3, S. 620-652 (33)
Publiziert 02.07.2021

Wenige Rechtsinstitute bereiten mehr Schwierigkeiten im Rahmen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) als trusts. So besteht schon über die Reichweite der gerade für trusts geschaffenen Bereichsausnahme in Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO bisher kaum Einigkeit. Auch für eine Anwendung des Art. 31 EuErbVO auf trusts wird in der Literatur verbreitet eingetreten, obwohl bislang weder generell die genauen Konturen dieser enigmatischen Vorschrift noch die genaue Funktionsweise dieser Regelung im Zusammenhang mit trusts feststehen. Der vorliegende Beitrag widmet sich deshalb der Frage, wie trusts innerhalb der EuErbVO zu behandeln sind. Dabei wird vor allem zu zeigen sein, wie Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO vor dem Hintergrund des ErwG 13 zu verstehen ist. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, inwiefern Art. 31 EuErbVO überhaupt eine eigenständige Bedeutung im Zusammenhang mit trusts besitzt.
Personen

Raphael de Barros Fritz Born 1991; studied law at the University of Passau; 2018 first German bar exam; 2019 LLM, Tulane University, New Orleans, USA; New York bar; 2019–23 doctoral candidate in law at the University of Passau and Tulane University; 2023 doctoral degrees from the University of Passau (Dr. iur.) and Tulane University (SJD); law clerk in Hamburg.