Rechtswissenschaft

Anika Klafki

Grundrechtsschutz im Hochschulzulassungsrecht

Verfassungsrechtliche Anforderung an das Auswahlverfahren zur Vergabe knapper Studienplätze – zugleich Besprechung von BVerfG, Urteil v. 19. 12. 2017 – 1 BvL 3/14, 4/14

Rubrik: Besprechungsaufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 11, S. 541-549 (9)

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Das Bundesverfassungsgericht (JZ 2018, 560, in diesem Heft) hat im Dezember 2017 das Hochschulzulassungsrecht für das Medizinstudium als verfassungswidrig gebrandmarkt. Die Normen zur Bewerberauswahl für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer müssen daher auf allen Regelungsebenen verändert werden. Das Urteil schürt aber auch Zweifel an der Legalität der Zulassungspraxis im Hinblick auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Der folgende Beitrag verdeutlicht den weitreichenden Anpassungsbedarf im Hochschulzulassungsrecht.
Personen

Anika Klafki Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Queensland in Australien; Referendariat in Hamburg, Istanbul und Marseille; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bucerius Law School; 2014/2015 Lehrbeauftragte an der Universität Sarajevo; 2016 Promotion; seit 2016 wissenschaftliche Assistentin und Habilitandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. an der Bucerius Law School.