Rechtswissenschaft
Josef Isensee
Integration mit Migrationshintergrund Verfassungsrechtliche Daten
Jahrgang 65 (2010) / Heft 7, S. 317-327 (11)
es der Integrationspolitik Ziele und Grenzen. Ein ganzheitliches Konzept bietet es nicht. Dem Staat beläßt es nur begrenzte Mittel, mit denen er seiner neu erkannten Aufgabe zur Integration genügen kann. Seine Bemühungen reiben sich an den Grundrechten des Einzelnen (mit oder ohne Migrationshintergrund), sich auf Integration einzulassen oder sich ihr zu versagen.