Rechtswissenschaft

Alexander Hellgardt, Victor Jouannaud

Nachhaltigkeitsziele und Privatrecht

Jahrgang 222 () / Heft 2, S. 163-216 (54)
Publiziert 08.04.2022

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Die Umstellung auf eine möglichst nachhaltige Lebensweise und speziell die Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels stellen die wohl wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Der Klimabeschluss des BVerfG unterstreicht, dass zeitnah erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um nicht schon in wenigen Jahren vor einem Anpassungsdruck zu stehen, der nur durch tiefgreifende Freiheitseingriffe zu bewältigen wäre. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, den Kreis der zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen verwendeten Regulierungsinstrumente zu erweitern.
Personen

Alexander Hellgardt Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie (B.A.) in Tübingen; wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2008 Promotion; 2008 Zweites Staatsexamen in Hamburg; Master-Studium an der Harvard Law School; seit 2009 wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München; 2015 Habilitation; im WS 2015/16 Lehrstuhlvertretung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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