Rechtswissenschaft
Jan Niklas Bunnenberg
Privatautonomie und Datenschutz
Zum Verhältnis privater und staatlicher Regelbildung im Recht der Verbraucherdatenverarbeitung
Jahrgang 75 (2020) / Heft 22,
S. 1088-1097 (10)
Publiziert 16.11.2020
Unter Geltung der DS-GVO bleibt die Einwilligung die maßgebliche Rechtsgrundlage für Verbraucherdatenverarbeitungen. Hier zeigt sich der Stellenwert der Privatautonomie für das Datenschutzrecht. Gleichzeitig zwingen die Defizite des Einwilligungsmodells zu einer stärkeren Flankierung datenschutzrechtlicher Privatautonomie durch einwilligungsfeste Mindeststandards. Statt auf die formalen Kriterien freiwilliger Einwilligungen sollte der Fokus stärker auf die Entfaltung einer datenrechtlichen Inhaltskontrolle gerichtet werden, die neben dem AGB-Recht vor allem an die Vorschrift des Art. 7 Abs. 4 DS-GVO anknüpfen kann.