Rechtswissenschaft
Strafrecht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 3, S. 152-155 (4)
Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH dreht sich um die Auslegung der Strafvorschriften über den (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern. Michael Brockmann (JZ 2015, 155) vermisst eine tragfähige Begründung für die extensive Auslegung des Tatbestandsmerkmals der »Beischlafähnlichkeit« i. S. des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB und erörtert die Frage der Rechtsgutsbestimmung der §§ 176, 176a StGB.