Rechtswissenschaft

Johann Braun

Ungleichbehandlung unter der Geltung des Gleichheitssatzes

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 66 () / Heft 14, S. 703-708 (6)

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Der Gleichheitssatz verlangt die Gleichbehandlung all dessen, was Menschenantlitz trägt. Aber die Menschen sind verschieden, und die Gesellschaft braucht diese Verschiedenheit und muß sie daher auch ermöglichen. Aus diesem Grund muß der Gleichheitssatz Widersprüchliches leisten: Er muß Gleichbehandlung fordern und Ungleichbehandlung rechtfertigen. Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, wie dies zugeht.
Personen

Johann Braun Geboren 1946; 1979 Promotion; 1982 Habilitation; 1983 Professor in Trier; 1988–2011 Professor für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Passau.