Rechtswissenschaft
Verfassungsrecht. Gesellschaftsrecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 21, S. 1065-1070 (6)
Die Entscheidung des Ersten Senats zum sogenannten Delisting dreht sich um die Reichweite des Art. 14 GG im Recht der Aktiengesellschaft sowie um das Verhältnis von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit bei der richterlichen Rechtsfortbildung. Anne Sanders (JZ 2012, 1070) konstatiert in beiden Punkten eine Tendenz der Entscheidung zur verfassungsrechtlichen bzw. verfassungsgerichtlichen Zurückhaltung.