Rechtswissenschaft
Verfassungsrecht. Strafrecht
Jahrgang 68 (2013) / Heft 22, S. 1097-1108 (12)
Das BVerfG hält-bei verfassungskonformer Auslegung-das Therapieunterbringungsgesetz für vereinbar mit dem Grundgesetz. Till Zimmermann (JZ 2013, 1108) sieht die Entscheidung insgesamt als wegweisend für den Umgang mit haftentlassenen gefährlichen Straftätern an und stimmt insbesondere den Ausführungen zum zentralen Begriff der »psychischen Störung« zu. Die Begründung der Senatsmehrheit zur Gesetzgebungskompetenz hält er dagegen für kaum überzeugend.