Rechtswissenschaft

Adrian Hemler

Virtuelle Verfahrensteilnahme aus dem Ausland und Souveränität des fremden Aufenthaltsstaats

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des Völkerrechts zum Kollisionsrecht

Jahrgang 86 () / Heft 4, S. 905-934 (30)
Publiziert 11.10.2022

Die deutschsprachige Literatur und Teile der deutschen Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Teilnahme an einer virtuellen Hauptverhandlung aus dem Ausland die Souveränität des fremden Aufenthaltsstaats verletzt. Dieser Aufsatz tritt dem entgegen. Er beginnt mit einer Betrachtung der Reichweite des Souveränitätsbegriffs sowie seiner Implikationen für die Ausübung auslandsbezogener Staatsgewalt. Deutlich wird, dass hierbei die Differenzierung zwischen dem Anwendungsund dem Geltungsbereich eines Rechtsinhalts von zentraler Bedeutung ist. Im Zuge dessen werden auch die Rechtsnatur der völkerrechtlichen Anknüpfungsprinzipien für auslandsbezogene Normsetzung, die Folgen einer Verletzung derselben sowie deren Verhältnis zum Rechtsanwendungsrecht (Kollisionsrecht) behandelt. Im Hinblick auf gerichtliches Handeln wird gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen dem Anwendungs- und dem Geltungsbereich eines Rechtsinhalts auch auf Gerichtsentscheidungen anwendbar ist. Auf diesem theoretischen Fundament wird erörtert, wie sich der Souveränitätsbegriff zu virtuellem Staatshandeln verhält und weshalb eine virtuelle Verhandlungsteilnahme aus dem Ausland in jeder prozessualen Rolle ohne Verletzung fremdstaatlicher Souveränität möglich ist.
Personen

Adrian Hemler Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin; seit 2018 Rechtsreferendar am LG Baden-Baden (OLG-Bezirk Karlsruhe); 2019 Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz.