Rechtswissenschaft
Armin Engländer
Von der passiven Sterbehilfe zum Behandlungsabbruch Zur Revision der Sterbehilfedogmatik durch den 2. Strafsenat des BGH
Jahrgang 66 (2011) / Heft 10, S. 513-520 (8)
Der BGH (JZ 2011, 532, in diesem Heft) möchte bei der Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch nicht mehr auf die Abgrenzung von Tun und Unterlassen abstellen. Dem ist im Ansatz zuzustimmen, doch überzeugt die Begründung nicht vollständig und es ergeben sich offene Fragen, die auch nach einer Folgeentscheidung des 2. Senats nicht geklärt sind.