Rechtswissenschaft

Armin Engländer

Von der passiven Sterbehilfe zum Behandlungsabbruch Zur Revision der Sterbehilfedogmatik durch den 2. Strafsenat des BGH

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 66 () / Heft 10, S. 513-520 (8)

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Der BGH (JZ 2011, 532, in diesem Heft) möchte bei der Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch nicht mehr auf die Abgrenzung von Tun und Unterlassen abstellen. Dem ist im Ansatz zuzustimmen, doch überzeugt die Begründung nicht vollständig und es ergeben sich offene Fragen, die auch nach einer Folgeentscheidung des 2. Senats nicht geklärt sind.
Personen

Armin Engländer Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M.; 2002 Promotion; 2008 Habilitation; derzeit Privatdozent und Akademischer Rat im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.