Rechtswissenschaft

Karl Riesenhuber

Wettbewerb für das Europäische Vertragsrecht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 66 () / Heft 11, S. 537-544 (8)

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Die Ausarbeitung des DCFR und ihre gegenwärtige Revision leiden an erheblichen Mängeln, die man als Wettbewerbsverzerrungen ansehen kann. Das begründet die Vermutung, dass der vorliegende DCFR und der von der Expertengruppe auszuarbeitende CFR nicht die bestmögliche Lösung darstellen. Die Defizite des ex ante-Wettbewerbs kann auch ein ex postWettbewerb nach Verabschiedung des CFR als optionales Instrument nicht heilen. Es ist schon zweifelhaft, ob ein solcher Wettbewerb überhaupt funktioniert. Jedenfalls wäre er aber wiederum verzerrt. Aus diesen Gründen ist es vorzugswürdig, den (D)CFR nicht als Rechtsakt zu verabschieden, sondern als Diskussionsbeitrag zu veröffentlichen und damit eine weitergehende Diskussion zu ermöglichen.
Personen

Karl Riesenhuber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.