Rechtswissenschaft
Katrin Gierhake
Zur Begründung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren
Jahrgang 68 (2013) / Heft 21, S. 1030-1038 (9)
Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren gilt als grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates. Der folgende Beitrag arbeitet die Gründe für diese besondere Bedeutung heraus und zieht daraus Konsequenzen für das geltende Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht.