Rechtswissenschaft

Oliver Unger

Actio Funeraria

Prinzip und Fall der verbotswidrigen Geschäftsführung ohne Auftrag

2018. XVI, 259 Seiten.
64,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-155356-1
lieferbar
Auch verfügbar als:
Weist das Recht die Bestattung von vereinsamt, verarmt oder verwahrlost Sterbenden vorrangig staatlichen Stellen zu oder setzt es auf die Solidarität von Privatpersonen? Oliver Unger zeigt, wie das wechselhafte Verhältnis von staatlicher Verantwortung und privater Initiative bereits die römische Antike bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt.
Wer im antiken Rom einen fremden Verstorbenen bestattete, konnte seine Aufwendungen mit der Bestattungsklage, der actio funeraria, von demjenigen verlangen, der für die Bestattung eigentlich zuständig gewesen war. Dies galt selbst dann, wenn dieser die Bestattung verboten hatte.
Die Verfasser des BGB griffen bei der Kodifikation des § 679 BGB, der die verbotswidrige Geschäftsführung ohne Auftrag zum Gegenstand hat, maßgeblich auf den Rechtsgedanken der actio funeraria zurück. Oliver Unger beleuchtet diesen Zusammenhang anhand der entstehungsgeschichtlichen Materialien. Er verortet die verbotswidrige Bestattung im Recht und der Rechtswirklichkeit des antiken Rom und analysiert die Behandlung bestattungsrechtlicher Verbotsfälle nach dem geltenden Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Personen

Oliver Unger Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Oxford und Harvard (LL.M.); Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung — 137 (2020), 480–487 (Franz-Stefan Meissel)