Rechtswissenschaft

Till J. Trouvain

Asset Stripping durch Finanzinvestoren

Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung der Verhinderung opportunistischen Gesellschafterverhaltens durch die Art. 26–30 AIFMD

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ISBN 978-3-16-158343-8
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Mit den Art. 26–30 AIFMD schuf der europäische Gesetzgeber ein Sonderübernahmerecht für Private Equity- und Hedgefonds, um das Ausschlachten von Zielgesellschaften durch Finanzinvestoren zu verhindern. Till J. Trouvain befasst sich mit der Auslegung und Reichweite dieser Asset-Stripping-Rules und zeigt die Schwächen der investmentsektorspezifischen Anknüpfung auf.
Spätestens seit der »Heuschreckendebatte« im Jahr 2006 gerät die Private Equity- und Hedgefonds-Branche regelmäßig ins Kreuzfeuer von Kritikern. Im Fokus steht dabei immer wieder der Vorwurf des »Asset Stripping«, d.h. dass wichtige Vermögenswerte aus der Zielgesellschaft herausgenommen und damit die Überlebensfähigkeit der Zielgesellschaft – und somit die Interessen der Gläubiger, Mitgesellschafter und Arbeitnehmer – beeinträchtigt werden (z.B. durch die Ausschüttung von Superdividenden, den Abschluss von überhöhten Beraterverträgen oder die Erhöhung der Verschuldungslast). Im Jahr 2011 wurde durch die Art. 26–30 Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) das »Sonderübernahmerecht« eingeführt. Dieses soll ein solches opportunistisches Verhalten von Finanzinvestoren durch bestimmte Transparenzpflichten und einen zeitlich begrenzten Kapitalschutz eindämmen. Till J. Trouvain untersucht die Auslegung und Reichweite dieser Regelungen und setzt sich kritisch mit der investmentsektorspezifischen Anknüpfung auseinander.
Personen

Till J. Trouvain Geboren 1992; Studium der Rechtwissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Universität Bayreuth; Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit; bis 2020 LL.M.-Studium an der University of Chicago Law School.

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