Rechtswissenschaft

Charlotte Helene Müller

Beweisverbot und Sachvortragsverbot

Materiell rechtswidrig erlangte Informationen im Zivilprozess

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eBook PDF
ISBN 978-3-16-158866-2
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Vor dem Hintergrund der Diskussion um das Beweisverbot untersucht und systematisiert Charlotte Helene Müller das Rechtsinstitut eines Sachvortragsverbots und führt dieses einer rechtsdogmatisch, rechtspolitisch und rechtstatsächlich stimmigen Lösung zu.
Charlotte Helene Müller untersucht die Folgen einer rechtswidrigen Informationsbeschaffung für die Informationsverwendung im Zivilprozess an der Schnittstelle von materiellem Recht, Prozessrecht und Verfassungsrecht. Unter dem Begriff »Sachvortragsverbot« diskutiert sie mögliche prozessuale Folgen in Form eines Verbots gegenüber den Parteien, die Informationen in den Prozess einzuführen, sowie eines Verbots gegenüber dem Gericht, die Informationen zu verwenden. Dabei knüpft die Autorin an die Forschung zu Beweis(verwertungs)verboten an, die sich mit der rechtswidrigen Beweismittelbeschaffung befasst. Sie arbeitet die Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Sachvortragsverbots heraus und entwickelt eine umfassende Systematik für den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen im Zivilprozess.
Personen

Charlotte Helene Müller Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Paris; 2013 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2015 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2016–18 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht der Universität Münster; 2019 Promotion; seit 2018 Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Lucky World Business-Journal — https://www.lw-buchtipps.de/2-site/3-buch.html?buchid=8103
In: Zeitschr.f.Zivilprozeß — 133 (2020), 389–391 (Hans-Jürgen Ahrens)