Rechtswissenschaft

Morten Göke

Der Einzelne im Spannungsfeld von Teleologie und Deontologie in der Rechtsprechung des EuGH

Zugleich ein Beitrag zur Folgeorientierung bei der Auslegung der Verträge

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-153525-3
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Richter können ihre Entscheidung an den Folgen, die mit ihr verbunden sind oder an von den Folgen unabhängigen Regeln orientieren. Gleich welchen Systems sie sich bedienen, allein die Methodik, nach der sie ihre Entscheidung fällen, beeinflusst die Stellung des Einzelnen in einer Rechtsgemeinschaft. Morten Göke zeigt, dass auf europäischer Eben eine Rechtsprechungs- und Auslegungspraxis geschuldet ist, die Teleologie und Deontologie als gleichsam unverzichtbare Direktiven richterlichen Entscheidens anerkennt.
Wie entscheiden Richter, wenn ihnen das Gesetz Freiräume lässt? Die Antwort ist einfach: Sie entscheiden wie jeder andere Mensch auch, der vor der Frage nach der Richtigkeit einer zu treffenden Entscheidung steht. Sie können ihre Entscheidung an den Folgen, die mit ihrer Entscheidung verbunden sind, ausrichten, mithin teleologisch entscheiden, oder sie können ihre Entscheidung an grundlegenden, von den Folgen unabhängigen Regeln orientieren, mithin deontologisch entscheiden. Gleich welchen Systems sie sich auch bedienen mögen, allein die Methodik, nach der sie ihre Entscheidung fällen, hat Einfluss auf die Stellung des Einzelnen in einer Rechtsgemeinschaft. Die Richtigkeit dieser These belegt Morten Göke anhand der Rechtsprechungs- und Auslegungspraxis des EuGH. Er zeigt zugleich, dass für eine politische Union, wie sie die Europäische Union sein möchte, schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit eine Rechtsprechungs- und Auslegungspraxis geschuldet ist, die Teleologie und Deontologie als gleichsam unverzichtbare Direktiven richterlichen Entscheidens anerkennt.
Personen

Morten Göke Geboren 1979; Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völker- und Europarecht an der Georg-August-Universität Göttingen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht; Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle; Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim; derzeit Richter am Amtsgericht Lehrte.

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