Rechtswissenschaft
Der Schutz des Geistigen Eigentums im Internet
Hrsg. v. Stefan Leible
89,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-152344-1
lieferbar
Das Internet ermöglicht den Nutzern einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Aufgrund der weit verbreiteten 'Gratis-Kultur' wird allerdings freier Zugang oft mit kostenfreiem Zugang verwechselt. Regierungen und Kulturschaffende betonen daher immer wieder die Bedeutung des Schutzes des Geistigen Eigentums als Basis einer funktionierenden Internetwirtschaft, während nach gegenteiliger Auffassung das Urheberrecht nicht zum Prinzip des freien Internets passt. Letztlich geht es um den Grundsatzstreit zwischen Urheberrecht und Internetfreiheit oder – etwas allgemeiner – Geistigem Eigentum und Gemeinfreiheit. Die entscheidende Frage lautet: Wird das Urheberrecht den Erfordernissen des Informationszeitalters noch gerecht? Sie bildet den Rahmen der in diesem Band gesammelten Beiträge.
Inhaltsübersicht
Karl-Nikolaus Pfeifer: Wird unser Urheberrecht den Erfordernissen des Informationszeitalters noch gerecht? – Christian Czychowski: Abschied vom Schöpferprinzip in digitalen kreativen Netzwerken? – Jan Eichelberger: Urheberrecht und Streaming – Barbara Völzmann-Stickelbrock: Auswirkungen des Widerrufs einer GNU-Lizenz auf Dritte – Michael Grünberger: Digitalisierung und Zugänglichmachung verwaister Werke – Mary-Rose McGuire: Das Urherberrecht in der Cloud – Universalitätstheorie vs. Schutzlandprinzip – Nadine Klasse: Die Annahme konkludenter Einwilligungen im Internet: Implikationen der Vorschaubilder-Entscheidungen des BGH auf das (Schranken)System des Urheberrechts – Eva Inés Obergfell: Rechtfertigungsmöglichkeiten und -bedürftigkeit der Verwendung von Snippets urheberrechtlich geschützter Werke – Perlentaucher, Commentarist & Co. – Martin Schmidt-Kessel: Urheberrecht und Verbraucherschutz im Internet – Jörn Peters/Alexander Zenefels: Bericht über die Podiumsdiskussion: Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verleger?