Rechtswissenschaft

Dominik Regelsberger

Die Eigenbedarfskündigung durch juristische Personen und Personengesellschaften

2018. XVIII, 190 Seiten.

Studien zum Privatrecht 73

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ISBN 978-3-16-155962-4
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Kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Berufung auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters ein Mietverhältnis kündigen? Wie verhält es sich bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen? Mit den von der Literatur und der Rechtsprechung gegebenen Antworten setzt sich Dominik Regelsberger kritisch auseinander.
Kann eine Gesellschaft ein Mietverhältnis unter Berufung auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters kündigen? Wie verhält es sich bei juristischen Personen? Dominik Regelsberger setzt sich mit den bislang vertretenen Meinungen kritisch auseinander und stellt fest, dass diese Ansichten zum einen dogmatische Schwächen aufweisen und zum anderen zu uneinheitlichen und systematisch fragwürdigen Ergebnissen führen. Er erarbeitet einen neuen Ansatz, bei dem er neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten das familiäre Verhältnis zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson als entscheidendes Merkmal heranzieht. Zudem entwickelt er einen Maßstab, der auch bei juristischen Personen und Gesellschaften die Feststellung des Bestehens eines solchen Verhältnisses ermöglicht. Die aus der Anwendung dieser Lösung resultierenden Ergebnisse stellt der Verfasser anhand einiger Beispiele aus der Praxis dar.
Personen

Dominik Regelsberger Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München; 2015 Erstes juristisches Staatsexamen in München; seit 2015 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München (Prof. Dr. Stephan Lorenz); 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat am LG München I.
https://orcid.org/0000-0002-4362-2040

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: AnwaltZertifikatOnline Miet- und Wohnungseigentumsrecht — 13/2019 (Arnold Lehmann-Richter)
In: Neue Zeitschr.f.Miet-u.WohnungsR — 2019, Heft 14–15, VIII-X (Werner Hinz)