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Mareen Katt
Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen
Eine Studie zum Private Enforcement nach europäischem und deutschem Kartellrecht
[The Crown Witness and Joint and Several Debtor Liability. A Study in the Private Enforcement of European and German Antitrust Law.]
2019. XXII, 275 Seiten. Beschreibung
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Beschreibung
Erleiden Dritte durch ein Kartell einen Schaden, haften die Kartellmitglieder für dessen Ersatz grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Seit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle sieht das Gesetz hiervon Ausnahmen für solche Kartellmitglieder vor, die im Rahmen von Kronzeugenprogrammen mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert haben.