Rechtswissenschaft

David Sörgel

Die Implementation der Grundlagenfächer in der Juristenausbildung nach 1945

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-152413-4
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David Sörgel stellt die Verankerung und Umsetzung der Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie Rechtstheorie in der deutschen Juristenausbildung anhand der Ausbildungsgesetze und des Vorlesungsangebots an ausgewählten Universitäten von 1945 bis 2002 dar. Mithilfe seiner empirischen Untersuchungen kann er Aussagen zur praktischen Relevanz der Fächer machen.
Im Zuge der seit Jahrzehnten geführten Diskussion über die Juristenausbildung wird häufig angemerkt, dass die Ausbildung der Juristen in den juristischen Grundlagenfächern wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie Rechtstheorie immer weniger wird und die Fächer bedeutungsloser werden. Da diese Aussagen meist unbelegt bleiben, geht David Sörgel der tatsächlichen Implementation der Grundlagenfächer in der deutschen Juristenausbildung der letzten 60 Jahre nach. Ausgangspunkt ist dabei zunächst die normative Implementation der Grundlagenfächer in den Ausbildungsordnungen und -gesetzen. Ausgehend davon untersucht der Autor das Lehrangebot in den Grundlagenfächern an ausgewählten Universitäten anhand der Vorlesungsverzeichnisse, um schließlich empirisch belegte Aussagen über die Relevanz der Fächer aus Sicht der Jurastudenten zu treffen.
Personen

David Sörgel Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt/Main; seit 2010 Lehrkraft für besondere Aufgaben am Fachbereich Wirtschaft & Recht der Fachhochschule Frankfurt/Main.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germanistische Abteilung) — 2016, 756–758 (Filippo Ranieri)
In: Zeitschr. integrativer europ. RechtsG (ZIER) — http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-04–2014-Inhaltsverzeichnis.htm (Gerhard Köbler)
In: Rechtsgeschichte (Rg) — 2015, 341–343 (Ulrich Jan Schröder)
In: Zeitschr.f.Rechtssoziologie — 2014, 335–340 (Armin Höland)
In: Anwaltsblatt — 2015, 583 (Matthias Kilian)