Rechtswissenschaft

Knut Werner Lange

Die kartellrechtliche Zulässigkeit der Laufzeiten von Wärmelieferverträgen

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-158976-8
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Die AVBFernwärmeV gestattet Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs sind Langfristverträge im Bereich der Nah- und Fernwärmeversorgung weit verbreitet. Weil mit ihnen möglicherweise eine Beschränkung des Marktzugangs einhergehen kann, stellt sich die Frage, ob das Kartellrecht den Laufzeiten von Wärmelieferverträgen Grenzen setzt.
Langfristige Versorgungsverträge sind im Bereich der Wärmewirtschaft in Deutschland sehr weit verbreitet, zumal die AVBFernwärmeV eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit der Option einer Verlängerung ausdrücklich gestattet. Von solchen Langfristvereinbarungen können gleichwohl möglicherweise wettbewerbsbeschränkende Folgen ausgehen, was die Frage nach der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit von langfristigen Wärmelieferverträgen aufwirft. Dabei geht es sowohl um Aspekte der Missbrauchskontrolle als auch um das Kartellverbot unter Berücksichtigung der Sektoruntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012. Es finden sich zudem Überlegungen zu einer möglichen Freistellung. Knut Werner Lange untersucht neben der Fern- auch die sog. Nahwärme sowie Contracting-Modelle und geht ausführlich auf die Besonderheiten und Eigenarten der Fernwärmewirtschaft ein.
Personen

Knut Werner Lange ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth und Direktor der dortigen Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: — 4 (2020), 201 (Karsten Klotz)