Rechtswissenschaft

Miyuki Ueda

Die stille Gesellschaft in Japan

Eine vergleichende Analyse des Handels- und Steuerrechts aus Sicht des deutschen Rechts

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ISBN 978-3-16-156793-3
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Miyuki Ueda untersucht die handels- und steuerrechtlichen Regeln der japanischen stillen Gesellschaft aus rechtsvergleichender Sicht. Aufgrund von Darstellungen des Einsatzes der stillen Gesellschaft im aktuellen Wirtschaftsleben Japans bietet sich auch ein interessanter Erkenntnisgewinn für das deutsche Steuerrecht.
Die ursprünglich aus Deutschland übernommene stille Gesellschaft ist in Japan bei ihrer Fortentwicklung einen eigenständigen Weg gegangen. Ist sie in Deutschland beispielsweise eine echte Gesellschaft, so gilt sie im Japanischen Zivilrecht nur als ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis. Steuerrechtlich kann die stille Gesellschaft in beiden Rechtsordnungen sowohl zu gewerblichen Einkünften als auch zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Miyuki Ueda untersucht und analysiert erstmals umfassend die handels- und steuerrechtlichen Regeln der japanischen stillen Gesellschaft aus der Sicht des deutschen Rechts. Für die Weiterentwicklung des japanischen Rechts nimmt sie dabei Deutschland als Vorbild. Jedoch kann das Werk auch für das deutsche Recht ein Impuls sein, da die grenzüberschreitenden Steuervorteile, die durch die hybride Gestaltung erzeugt werden, eine aktuelle Problematik im internationalen Steuerrecht darstellen.
Personen

Miyuki Ueda Geboren 1963; Studium der Politikwissenschaft an der Waseda Universität, Japan; 1994 Steuerberaterexamen; 1994–99 Steuerberaterin in Tokyo; 1996–99 Magisterstudium der Rechtswissenschaft an der Waseda Universität, Japan; Austauschstudium an der Université Libre de Bruxelles, Belgien; 2007 LLM an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2005–15 Aufenthalt in Deutschland, den USA und Brasilien; seit 2016 Steuerberaterin in einer internationalen Steuerberatergesellschaft in Tokyo.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — 2020, 455–460 (Andreas Kaiser)