Rechtswissenschaft

Florian Gonsior

Die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse

Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren als Mittel zur Kompensation materiell-rechtlicher Defizite am Beispiel der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsrecht

2018. XXII, 406 Seiten.

Studien zum Regulierungsrecht 12

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ISBN 978-3-16-156169-6
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Der Umgang mit administrativen Letztentscheidungsbefugnissen stellt die Rechtswissenschaft seit jeher vor eine große Herausforderung. Am Beispiel der Telekommunikationsregulierung untersucht Florian Gonsior, welche Rolle in diesem Zusammenhang der Behördenorganisation und dem Verwaltungsverfahren zukommt und zeigt Möglichkeiten einer organisations- und verfahrensrechtlichen Kompensation der materiell-rechtlichen Schwäche des Telekommunikationsrechts auf.
Ob administrative Letztentscheidungsbefugnisse mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, wird meist ohne Berücksichtigung organisations- und verfahrensrechtlicher Aspekte beurteilt. Florian Gonsior untersucht, welche Bedeutung der Behördenorganisation und dem Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse zukommt und inwiefern sich eine inhaltliche Regelungsschwäche des einfachen Rechts durch eine ausgeprägte Organisations- und Verfahrensgestaltung kompensieren lässt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anhand konkreter Vorschläge zur Modifizierung des Behördenaufbaus und des Verwaltungsverfahrens im Telekommunikationsrecht auf die Probe gestellt. Dabei dient das Recht der Telekommunikationsregulierung als Ausgangspunkt für allgemeine Überlegungen zum Zusammenhang von materiellem Recht, Organisations- und Verfahrensrecht.
Personen

Florian Gonsior Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth und der Universidad de Cantabria (Santander, Spanien); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth; Referendariat im Bezirk des OLG Hamm; seit 2017 Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Verwaltung — 2019, 303–306 (Jürgen Kühling)