Max Strobel untersucht die Durchsetzungsstrategien der EU am Beispiel der Frontex-Verordnung und verknüpft juristische Erkenntnisse mit dem aktuellen Stand der europarechtlichen Compliance-Forschung. Er formuliert klare Vorgaben für die Verteilung der (Vollzugs-)Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten und beantwortet dabei die Frage, ob die Agentur Frontex mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet werden sollte, um Unionsrecht unmittelbar vollziehen zu können.
Der einheitliche und effektive Vollzug von Unionsrecht stellt eine zentrale Herausforderung für die Europäische Union dar. Wie kann sie das von ihr gesetzte Recht mithilfe ihrer eigenen Einrichtungen in der Praxis um- und durchsetzen? Max Strobel analysiert die Möglichkeiten der Europäischen Union, den Vollzug von Unionsrecht durch sekundärrechtliche Regelungen der Union und ihren Einrichtungen selbst zuzuweisen. Er entwickelt konkrete Vorgaben für solche Vollzugsregelungen auf Basis von Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Für die praktische Anwendung bereitet er die Vorgaben in einem Prüfraster auf. Inwieweit die Union durch ihre Einrichtungen selbst im Wege von Selbsteintrittsrechten unmittelbar vollziehend tätig werden kann, wird konkret am Beispiel des Außengrenzschutzes untersucht. Der Autor beantwortet in diesem Zuge die Frage, ob und unter welchen Vorgaben der Agentur Frontex auch hoheitliche Befugnisse übertragen werden können.
Inhaltsübersicht:
Teil 1: Die Vollzugsordnung der Union im föderalen Vergleich: Ein exekutiv-duales Hybridsystem§ 1 Die Europäische Union als föderales System – Der Vollzug von Recht aus föderaler Perspektive
§ 2 Föderale Dimension des Selbsteintritts – Das Spannungsfeld zwischen Einheit und Vielfalt im Vollzug
Teil 2: Die Intervention nach Art. 42 Frontex-Verordnung – Einordnung des Europäischen Rechtsinstituts als Teil einer Unionsgrenzverwaltungsaufsicht§ 3 Die neue Frontex-Verordnung als Modell für die Überwindung von Vollzugsdefiziten im Schengen-Raum
§ 4 Für die Forschungsfrage relevante Grundzüge der Organisation der Agentur
§ 5 Die neue supranationale Grenzverwaltungsaufsicht – Die Schwachstellenbeurteilung als neuartige Verbundaufsicht?
§ 6 Die Unionsintervention - Ausgestaltung des Art. 42 Frontex-Verordnung
§ 7 Neuer Typ Unionsrechtlicher Durchsetzung? Rechtsnatur der Unionsintervention
Teil 3: Die Unionsintervention als taugliches Mittel zur Behebung von Vollzugsdefiziten? – Art. 42 Frontex-Verordnung als Compliance-Instrument§ 8 Vollzugsdefizite und die Compliance-Forschung – Begründungsansätze für eine mangelnde Rechtsbefolgung
§ 9 Der Compliance-Ansatz der Union im Referenzgebiet – Die Unionsintervention und vorgelagerte Verfahren als Compliance-Instrumente?
§ 10 Der Selbsteintritt als Modell zur Behebung von Defiziten in Enforcement-Konstellationen
Teil 4: Die Möglichkeit eines Selbsteintritts in der Grenzverwaltung - Unionsrechtlicher Rahmen für den Übergang zum Eigenvollzug von Unionsrecht am Beispiel des integrierten Grenzschutzsystems§ 11 Die Europäische Kompetenzordnung und die Möglichkeiten eines Selbsteintritts – „Kann“-Frage in Bezug auf die Vollzugszuständigkeit des Unionsrechts
§ 12 Weitere Grenzen – Die verbundmoderierenden Rechtsprinzipien des Unionsverfassungsrechts nach Terhechte
§ 13 Ausgestaltungsvorgaben aus Rechtsstaats- und Demokratieprinzip
§ 14 Grenzen der konkreten Ausgestaltung des Selbsteintritts zur Behebung von durch mangelnden Willen bedingten Vollzugsdefiziten im Referenzgebiet
Teil 5: Der Selbsteintritt auf Basis der Auffangverantwortung – Überführung der Ergebnisse in ein abstraktes Modell für unionale Vollzugsregelungen§ 15 „Kann“-Frage – Infrage kommende Gebiete für eine Regelung von Selbsteintrittsrechten
§ 16 „Ob“-Frage nach dem Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip – Abstrakte Kriterien für die Aktivierung der unionalen Auffangverantwortung
§ 17 „Wie“-Frage hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit – Berücksichtigung der Erkenntnisse der Compliance-Forschung als Safeguard of Federalism
§ 18 Vorschlag für das Referenzgebiet: Regelung einer konsolidierten unionalen Verbundaufsicht über die Grenzverwaltung mit punktuellem Selbsteintritt auch in Fällen besonders schwerwiegender und anhaltender Rechtsverstöße
Schlussbetrachtung