Rechtswissenschaft

Javier Wilenmann

Freiheitsdistribution und Verantwortungsbegriff

Die Dogmatik des Defensivnotstands im Strafrecht

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-153290-0
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Nach dem allgemeinen Verständnis des heutigen deutschen Strafrechts darf man sich nicht nur gegen rechtswidrige Angriffe (Notwehr) verteidigen, sondern auch gegen nicht rechtswidrige Gefahren, die von einer fremden Rechtssphäre ausgehen (Defensivnotstand). Trotz der allgemeinen Anerkennung dieser Differenzierung hat sich die deutsche Strafrechtswissenschaft mit ihr unzureichend befasst. Javier Wilenmann erörtert Grundlagen und dogmatische Voraussetzungen dieses Institutes.
Mit der fast einheitlichen Anerkennung des Defensivnotstands erkennt die deutsche Strafrechtsdogmatik nicht nur zwei (Notwehr und Aggressivnotstand), sondern drei verschiedene Rechtfertigungen an, die aus Notlagen entstehen. Obwohl durch die unabhängige und allgemeine Anerkennung des Defensivnotstands die deutsche Strafrechtsdogmatik eine Präzision erreicht hat, die andere Rechtsgebiete im Bereich der strafrechtlichen Rechtfertigungen nicht kennen, ist die Bearbeitung des Defensivnotstands bis heute unsystematisch und fragmentarisch durchgeführt worden. Javier Wilenmann befasst sich mit der Grundlegung, systematischen Bearbeitung und dogmatischen Rekonstruktion dieses Institutes. Demnach ist der Defensivnotstand eine Folge der Anerkennung eines Begriffs der Verantwortung, welcher nur distributiv begründet wird. Diese These lässt sowohl die Grundlagen als auch die systematische Position des Defensivnotstands erkennen, wobei auch dessen dogmatische Voraussetzungen präzis konstruiert werden können.
Personen

Javier Wilenmann Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Universidad de Chile in Santiago, Chile; LLM Universität Regensburg; 2013 Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universidad Adolfo Ibáñez, Santiago, Chile.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 2015, 618–619 (Anette Grünewald)