Rechtswissenschaft

Uwe Volkmann

Grundzüge einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland

2013. XII, 355 Seiten.
39,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-152783-8
lieferbar
»Die Geschichte des Grundgesetzes wird meist als Erfolgsgeschichte erzählt, in die sich heute aber zunehmend düstere Töne mischen […] Vor diesem Hintergrund versteht sich das Buch wesentlich als eine Selbstvergewisserung über Verfassung: wie sie sich zu dem entwickelt hat, was sie heute ist, was sie für die Gesellschaft und das Rechtssystem der Bundesrepublik bedeutet, welche Rolle ihr künftig noch zukommen kann.« (Aus dem Vorwort)
Jeder, der mit Verfassung arbeitet oder sich sonst auf sie bezieht, verbindet damit bestimmte theoretische Vorannahmen, die zusammen ein Grundverständnis der Verfassung, eine Vorstellung von der Funktion einer Verfassung oder eben eine Theorie der Verfassung ergeben. Die vorliegende Verfassungslehre unternimmt den Versuch, diese Vorannahmen zu rekonstruieren und unter bestimmten einheitlichen Ordnungsgesichtspunkten zu entfalten. Ziel ist dementsprechend nicht der Entwurf einer Verfassung, wie sie sinnvoller- und richtigerweise sein sollte; statt dessen geht es hauptsächlich darum, explizit zu machen, was implizit ständig geschieht. Behandelt werden dafür Begriff und Anspruch der Verfassung, die Eigenart ihrer Normen, die Art und Weise ihrer Anwendung, die beteiligten Akteure, das Problem der Normativität sowie die Auswirkungen von Europäisierung und Internationalisierung; am Ende steht die Frage nach dem Fortbestand der Verfassung, so wie wir sie kennen. Leitgedanke ist ein Konzept von Verfassung als soziale Praxis, in der eine Gesellschaft ihre zentralen Ordnungs- und Gerechtigkeitsvorstellungen verhandelt.

»Die Geschichte des Grundgesetzes wird meist als Erfolgsgeschichte erzählt, in die sich heute aber zunehmend düstere Töne mischen […] Vor diesem Hintergrund versteht sich das Buch wesentlich als eine Selbstvergewisserung über Verfassung: wie sie sich zu dem entwickelt hat, was sie heute ist, was sie für die Gesellschaft und das Rechtssystem der Bundesrepublik bedeutet, welche Rolle ihr künftig noch zukommen kann.« (Aus dem Vorwort)
Personen

Uwe Volkmann Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaft in Marburg; 1992 Promotion; 1997 Habilitation; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Öffentliche Verwaltung — 2014, 800 (Heinrich A. Wolff)
In: Juristenzeitung — 2014, 192–193 (Oliver Lepsius)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2015, 28 (Ekkehard Hofmann)
In: Justament — http://www.justament.de/archives/4035 (07/2014) (Matthias Wiemers)