Rechtswissenschaft

Oliver W. Lembcke

Hüter der Verfassung

Eine institutionentheoretische Studie zur Autorität des Bundesverfassungsgerichts

2007. XII, 509 Seiten.

Neue Staatswissenschaften 7

104,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-149157-3
lieferbar
Auch verfügbar als:
Vom Bundesverfassungsgericht werden kluge Entscheidungen erwartet. Gegründet von der Politik, um die Verfassung auszulegen, hat es sich in den ersten Auseinandersetzungen mit der Politik neu erfunden – als Hüter der Verfassung. Es muß das Politische beurteilen, um das rechtlich Streitige richtig entscheiden zu können.
Vom Bundesverfassungsgericht werden kluge Entscheidungen erwartet. Dies ist nicht nur der Anspruch der Öffentlichkeit, es entspricht auch dem Selbstverständnis des Gerichts. Gegründet von der Politik, um die Verfassung auszulegen, hat es sich in den ersten Auseinandersetzungen mit der Politik neu erfunden – als Hüter der Verfassung. Oliver Lembcke untersucht die Prozesse, die zur Bildung einer solchen Rolle geführt haben, sowie die spezifische Rationalität, mit der das Verfassungsgericht 'seine' Fälle entscheidet und sich selbst als Autorität regeneriert. Eine Autorität verfügt über Ansehensmacht – eine Macht, die man nicht an sich reißen kann, sondern verdienen muß; eine Macht, die sich darin zeigt, daß keiner widerspricht. Das Verfassungsgericht wird permanent kritisiert, mitunter von den eigenen Richtern. Aber im Namen des Volkes widerspricht niemand. Es hat sich als unverzichtbare Institution namens 'Karlsruhe' etabliert. Karlsruhe locuta causa finita? Nach Belieben kann jedermann wieder anfangen zu streiten. Es ist weniger die Rechtskraft als die Urteilskraft, die eine Autorität auszeichnet. Im Falle des Verfassungsgerichts gehört dazu das Wissen um die Eigenartigkeit der eigenen Institution: sie muß das Politische beurteilen, um das rechtlich Streitige richtig entscheiden zu können.
Personen

Oliver W. Lembcke ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bochum.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2011, 1470–1471 (Christian Pestalozza)
In: Juristenzeitung — 2008, 785 (R. Uerpmann-Wittzack)
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2008, 1082–1083
In: Archiv des öffentlichen Rechts — 2008, 451–453 (Stefan Korioth)