Rechtswissenschaft

Herbert Zech

Information als Schutzgegenstand

2012. XXV, 488 Seiten.

Jus Privatum 166

Wie wird Information durch absolute Rechte geschützt? Informationsgüter, wie Nachrichten, Abbildungen, Gensequenzen oder gespeicherte Daten, lassen sich als semantische, syntaktische oder strukturelle Information einordnen. Sie werden nicht nur durch geistiges Eigentum, sondern auch durch andere Rechte ausschließlich zugewiesen.
Informationsgüter haben heute einen größeren Einfluss auf unser Leben als jemals zuvor. Dennoch ist nach wie vor ungeklärt, was unter Informationsgütern zu verstehen ist und wie diese bestimmten Personen zuzuordnen sind. Herbert Zech unterscheidet drei Informationsarten, die auch als Güter aufgefasst werden können: Semantische Information wird durch ihren Aussagegehalt abgegrenzt, syntaktische Information durch ihre Darstellung als eine Menge von Zeichen und strukturelle Information durch ihre Verkörperung. Anhand dieser Unterscheidung untersucht er, wie Information durch absolute Rechte geschützt wird, zum Beispiel in Form von Aussagen über Personen, Unternehmensgeheimnissen, Erfindungen, Nachrichten, Abbildungen, Gensequenzen, Bild- und Tonaufnahmen oder gespeicherten Daten. Herbert Zech zeigt, dass eine ausschließliche Zuweisung von Information nicht nur im geistigen Eigentum, sondern auch in anderen Rechtsgebieten vorgenommen wird.
Personen

Herbert Zech ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Direktor am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft.
https://orcid.org/0000-0003-4625-6602

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Jipitec — 2013, Heft 4, 66–67 (Thomas Dreier)
In: UFITA — 2014, 538–539 (Manfred Rehbinder)
In: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) — 22. Juli 2013, 18 (Martin Otto)