Rechtswissenschaft

Florian Eichel

Künftige Forderungen

2014. XXIX, 573 Seiten.

Jus Privatum 185

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ISBN 978-3-16-153386-0
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Die »künftige Forderung« steht für die Aussicht einer Person, in Zukunft etwas von anderen einfordern zu dürfen. Als solche dient sie als Anknüpfungspunkt für Sicherungsrechte oder selbst als Sicherheit und tritt dadurch schon in der Gegenwart rechtlich in Erscheinung. Diese Existenz zwischen Gegenwart und Zukunft, Schuld- und Sachenrecht sowie materiellem und Verfahrensrecht gibt Anlass, sie aus verschiedenen Perspektiven des Privatrechts zu betrachten.
Die künftige Forderung ist eine multipräsente Rechtsfigur, die zwar in verschiedenen Vorschriften des BGB, der ZPO und der Insolvenzordnung in Erscheinung tritt, aber in der Rechtswissenschaft bisher keine Anerkennung als eigene Rechtsfigur gefunden hat. Florian Eichel nimmt dies zum Anlass, über 100 Jahre rechtlicher Fort-, Gegen- und Fehlentwicklungen aus übergreifender privatrechtlicher Perspektive aufzuarbeiten und zu untersuchen, ob hinter einzelnen Rechtsfragen gemeinsame Strukturen stehen. Ausgehend von der Bedeutung, die das Gesetz der künftigen Forderung verliehen hat, wird der Rechtsstoff von Grund auf und unter Berücksichtigung der historischen Bezüge untersucht, um abschließend ein rechtsdogmatisches Grundgerüst zu präsentieren, das die künftige Forderung als eigenes und gegenwärtiges Phänomen des Privatrechts beschreibt und die Aufarbeitung künftiger Rechtsprobleme erleichtern soll.
Personen

Florian Eichel Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Tours; 2007 Promotion; Forschungsaufenthalte in Den Haag und Rhode Island (USA); Rechtsreferendariat in Frankfurt am Main; Rechtsanwaltsstation bei einer internationalen Kanzlei im Bereich Litigation. WiSe 2013/14 Lehrstuhlvertretung an der WWU Münster; seit 2009 Akademischer Rat an der Universität Passau; Mai 2014 Habilitation in den Fächern Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 2015, 940–941 (Jan Lieder)
In: Archiv für die civilistische Praxis — 2020, 293–296 (Eva-Maria Kieninger)