Rechtswissenschaft

Jakob Gleim

Letztwillige Schiedsverfügungen

Geltungsgrund und Geltungsgrenzen

Kann ein Testator verbindlich anordnen, dass Erbstreitigkeiten nicht durch die staatlichen Gerichte, sondern durch ein privates Schiedsgericht entschieden werden sollen? Jakob Gleim gibt Antworten auf diese Frage im Spannungsfeld zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und den Rechten der Nachlassbeteiligten.
Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für »Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden«. Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten waren, beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Verfügungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zuständigkeit des letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Bezüge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein.
Fürdie vorliegende Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.
Personen

Jakob Gleim Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und Genf; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2017 Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School; 2019 Promotion an der Bucerius Law School; seit 2019 Richter in Hamburg.

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