Rechtswissenschaft

Naturrecht und Staat in der Neuzeit

Diethelm Klippel zum 70. Geburtstag
Hrsg. v. Jens Eisfeld, Martin Otto, Louis Pahlow u. Michael Zwanzger

2013. XIV, 640 Seiten.
174,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-152462-2
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Die Begründung staatlicher Herrschaft, ihre Legitimation wie auch ihre Schranken sind in der Neuzeit vor allem durch naturrechtliches Denken beeinflusst worden. Diethelm Klippel hat durch seine Forschungen über das Verhältnis von Naturrecht und Staat viele neue Erkenntnisse beigesteuert und unser heutiges Bild des neuzeitlichen Naturrechts entscheidend mitgeprägt. Der Band würdigt die Leistungen des Bayreuther Rechtshistorikers anhand von Beiträgen zahlreicher Kollegen und Weggefährten, die sich dem Naturrecht und seiner Wirkungsgeschichte widmen.
Das säkularisierte Naturrecht der Neuzeit hat staatliche Herrschaft nicht nur theoretisch legitimiert, sondern auch die Grundlagen für ihre Begrenzung aufgezeigt. Als wichtigste Leistungen des Naturrechts gelten u.a. die Neubegründung des frühneuzeitlichen und modernen Staates durch eine rationale Staatsvertragslehre und die Ausbildung einer Theorie von Freiheits- und Menschenrechten. Während in der Vergangenheit das Ende der Naturrechtsepoche mit dem Entstehen der sog. Naturrechtskodifikationen, der Philosophie Kants oder der Historischen Rechtsschule in Verbindung gebracht wurde, geht die rechtshistorische Forschung heute davon aus, dass sich um 1800 lediglich Inhalt und Ziele des Naturrechts änderten. Die Fülle naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften und die nahezu unveränderte Verankerung als Lehrfach an den Universitäten belegt, dass naturrechtliches Denken auch im 19. Jahrhundert fortwirkte.
Diethelm Klippel hat durch seine Forschungen maßgeblich zu diesen Erkenntnissen beigetragen. Der Band würdigt die Leistungen des Bayreuther Rechtshistorikers anhand von Beiträgen zahlreicher Kollegen und Weggefährten, die sich dem Naturrecht und seiner Wirkungsgeschichte bis ins 20. Jahrhundert widmen.
Inhaltsübersicht
Peter Landau: John Locke's Doctrine of Executive Power in the State of Nature and the Tradition of Natural and International Law – Heinhard Steiger: Die Freiheit der Meere und das Naturrecht. Zur naturrechtlichen Argumentation in einem politischen Konflikt der Frühen Neuzeit – Rolf Lieberwirth: Die mitteldeutsche Frühaufklärung und die Stadt Leipzig – Mathias Schmoeckel: Pufendorfs Vernunftrecht und die lutherische Erkenntnislehre – Marcel Senn: Pietas und Vernunftrecht. Zugleich ein Beitrag zum Verständnis des 17. und 18. Jahrhunderts sowie unserer Gegenwart – Jan Schröder: Naturrecht in den Tübinger Konsilien von Wolfgang Adam Schöpf – Tilman Repgen: Vormundschaftsrecht im frühneuzeitlichen Hamburg – Heiner Lück: Naturrecht in Wittenberg um 1800 – Klaus-Peter Schroeder: »Sehr verdächtige Demokraten mit gefährlichen Ideen«. Die Heidelberger Juristische Fakultät am Ende des 18. Jahrhunderts – Werner Schubert: Naturrecht und gesellschaftliches Interesse (droit naturel und intérêt social) im Code de Convention (Projet de Code civil) von 1793 – Ulrike Müßig: Verfassungsgebung als Kommunikation am Beispiel des amerikanischen Vorbildes für die polnische Maiverfassung 1791 – Andreas Roth: Abraham Lembert – Jude, Jakobiner, Jurist. Ein Leben zwischen Revolution, Emanzipation und rheinischem Recht – Stefan Chr. Saar: Code noir. Französisches Sklavenrecht in der Karibik – Elmar Wadle: Ein badischer Gerichtspräsident und seine »Betrachtungen« über die Probleme des Büchernachdrucks in Deutschland. Notizen zu Karl W. L. F. Drais Freiherr von Sauerbronn (1755–1830) – Sylvia Kesper-Biermann: Menschenwürde, Rechtsstaat und Emotionen. Der Foltervorwurf als (rechts)politische Herausforderung in Deutschland vom 18. bis 20. Jahrhundert – Walter Pauly: Zum Problem des rechtlichen Sollens bei Kant – Jens Eisfeld: Zur Trennung von Recht und Moral bei Kant – Wolfgang Schild: Naturrecht bei Hegel – Michael Zwanzger: Anti-Naturrecht made in England? John Austin, der frühe englische Rechtspositivismus und das Naturrecht – Wilhelm Brauneder: Eheschließung ohne Trauung: Das Naturrechtskonzept des ABGB und was daraus wurde – Martin Löhnig: Der Zivilprozess zwischen Staat und Gesellschaft bei Grolmann – Christian Waldhoff: Rechtsdurchsetzung in der historischen Ausdifferenzierung von öffentlichem und privatem Recht zwischen Naturrecht und Konstitutionalismus – Jürgen Weitzel: ». . . nicht hindernd das Fortschreiten zum Bessern nach geprüften Erfahrungen«. Spielräume und Wege der Verfassungsentwicklung im Königreich Bayern 1818–1848 – Thomas Würtenberger: Der Beitrag der Freiheits- und Verfassungssymbolik zur Popularisierung aufgeklärter politischer Theorie im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert – Frank L . Schäfer: Partikularismus, Nation und Sprache in der Verfassungsgeschichte der Herzogtümer Schleswig und Holstein – Michael Stolleis: Heinrich Bernhard Oppenheim (1819–1890). Rechtsphilosophie und Völkerrecht um 1848 – Hans-Peter Haferkamp: Christentum und Privatrecht bei Moritz August von Bethmann-Hollweg – Dieter Schwab: Naturrecht und Rechtsidee. Historische Reflexionen im Anschluss an eine Rektoratsrede von Otto v. Gierke – Louis Pahlow: Wirtschaftsrecht und Rechtsphilosophie im 20. Jahrhundert – Martin Otto: Von den »Grenzen des Polizeirechts« zur »Lüge des Völkerrechts«. Kurt Wolzendorff (1882–1921) und das Naturrecht – Bernd Mertens: Vom Merkantilismus zum Shareholder Value. Aktionärsinteresse, Unternehmensinteresse und Gemeinwohl aus rechtshistorischer Sicht – Verzeichnis der Schriften von Diethelm Klippel (zusammengestellt von Martin Otto)
Personen

Jens Eisfeld ist Professor für Zivilrecht an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) und ebendort Leiter des »Instituts für Liechtensteinisches Recht und Rechtstheorie".

Martin Otto ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht der FernUniversität in Hagen.

Louis Pahlow ist Inhaber des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Rechtsgeschichte, Zivilrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

Michael Zwanzger ist Akademischer Rat an der Universität Bayreuth.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr. integrativer europ. RechtsG (ZIER) — http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-03–2013-Inhaltsverzeichnis.htm (09/2013) (Gerhard Köbler)
In: Zeitschr. f. Neuere RechtsG — 2015, 160–161 (Knud Haakonssen)
In: Lo Stato — 2013, 307–308 (Federico Lijoi)
In: Allg.Ministerialbl.d.Bay.Staatsreg. — 2014, 107