Rechtswissenschaft

Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitritts

Hrsg. v. Helmut Heiss, Claus D. Classen u. Anna Suprón-Heidel

2004. XIV, 216 Seiten.
59,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-148198-7
lieferbar
Die Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. Auch in Polen ist sie ein wichtiges Erfordernis für eine effektive rechtliche Integration. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge zeigen die entscheidenden Aspekte der Entwicklung des Rechtsstaates in Polen in Verbindung mit dem EU-Beitritt auf.
Fragen der EU-Osterweiterung, insbesondere des Beitritts Polens zur EU, werden zumeist unter dem Aspekt der Rechtsangleichung (Übernahme des Acquis Communautaire) beleuchtet. Noch wichtiger für das tatsächliche Gelingen der rechtlichen Integration Polens ist die Frage, welche Fortschritte Polen bei der Entwicklung eines an westeuropäischen Mustern ausgerichteten Rechtsstaats gemacht hat. Dabei interessieren neben den erforderlichen Gesetzesänderungen auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene insbesondere rechtskulturelle Aspekte. Die Autoren der Beiträge in diesem Band verfolgen das Ziel, im Wege eines rechtswissenschaftlichen Diskurses mit hochrangigen Vertretern der polnischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ein realitätsnahes Bild der Rechtsentwicklung in Polen am Vorabend des EU-Beitritts zu zeichnen. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des polnischen Grundrechtsschutzes und seine praktische Durchsetzung werden ebenso behandelt wie Fragen der Effektivität der polnischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Daran schließen sich Fragen des Zugangs des polnischen Bürgers zum Recht an. In einer ebenfalls abgedruckten Podiumsdiskussion werden institutionelle Aspekte des polnischen Rechtsstaates erörtert.
Inhaltsübersicht
Vorwort der Herausgeber Peter-Christian Müller-Graff: Rechtsstaatlichkeit als EU-Beitrittsvoraussetzung – Georg Brunner †: Integration im Ostseeraum: Politische Ziele – Andrzej Zoll: Der Bürgerrechtsbeauftragte als ein Verfassungsorgan in der Republik Polen – Anna Supron-Heidel: Erster Diskussionsbericht: Der Grundrechtsschutz im polnischen Recht – Miroslaw Wyrzykowski: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen – Andrzej Wróbel: Probleme der Effektivität des polnischen Verwaltungsverfahrensgesetzes- Anna Supron-Heidel: Zweiter Diskussionsbericht: Normativ-institutionelle Aspekte des polnischen Verwaltungsrechts – Ewa Letowska: Der Zugang zum Recht in Polen – Jacek Franek: Der Zugang des Bürgers zum Recht – die Sicht des Rechtanwalts – Anna Supron-Heidel: Dritter Diskussionsbericht: Die polnische juristische Infrastruktur – Niels von Redecker: Impulsreferat: Das Beamtenrecht als institutioneller Aspekt des polnischen Rechtsstaats
Personen

Helmut Heiss Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck und Chicago; 1987 Promotion; 1997 Habilitation; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Universität Mannheim.

Claus Dieter Classen Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Aix-en-Provence und Tübingen; 1987 Promotion; 1993 Habilitation; Professor für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald.

Anna Suprón-Heidel Geboren 1970; ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Rechtsharmonisierung im Ostseeraum an der Universität Greifswald (Gerd-Bucerius-Professur).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv des öffentlichen Rechts — Bd.131 (2006), H.1, S.155ff (José M. Soria)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2005, H.10, S.443 (Prof.Hartmut Bauer)
In: Osteuropa-Recht — Jg.50 (2004), H.4, S.373ff (Tomasz Milej)