Rechtswissenschaft

Wolfgang Weiß

Privatisierung und Staatsaufgaben

Privatisierungsentscheidungen im Lichte einer grundrechtlichen Staatsaufgabenlehre unter dem Grundgesetz

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2002. XVIII, 497 Seiten.

Jus Publicum 88

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ISBN 978-3-16-158114-4
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Welche Aufgaben hat der Staat? Wolfgang Weiß entwickelt eine Staatsaufgabenlehre auf der Basis der Grundrechte. Diese beschränkt den Staat grundsätzlich auf die Gewährleistung aller im öffentlichen Interesse liegenden Angelegenheiten und eröffnet Privatisierungspotentiale im Verwaltungsrecht.
Welche Aufgaben hat der Staat? Die Auseinandersetzung mit der Privatisierung erfordert die Klärung dieser Frage. In Verfassungsstaaten stellt die Verfassung den Ausgangspunkt für die Staatsaufgabenlehre dar. Ferner ist die Erkenntnis des Staatszwecks notwendige Voraussetzung einer Staatsaufgabenlehre.
Wolfgang Weiß geht den entsprechenden Grundlagen und Bedingungen für eine Staatsaufgabenlehre der Bundesrepublik nach. Zentrale Staatszweckbestimmung des Grundgesetzes ist Art. 1 Abs. 1 GG; das Bekenntnis zur Menschenwürde wird in den Grundrechten konkretisiert. Die Staatsaufgaben ergeben sich daher allein aus den Grundrechten. Das führt zu der Erkenntnis, daß Staatsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland alle im öffentlichen Interesse liegenden Angelegenheiten sind, die der Staat unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Schranken wahrnimmt und die der Freiheit des einzelnen dienen. Das wird dahin operationalisiert, daß der Staat anstatt eigener Leistung grundsätzlich auf Gewährleistung beschränkt ist. Angelegenheiten, die dem nicht entsprechen, müssen materiell und nicht nur der Form nach privatisiert werden. Dieses Konzept erfordert einen Rückzug des Staates aus nahezu jeder wirtschaftlichen Betätigung. Ferner eröffnet dieser Ansatz Privatisierungspotentiale im Verwaltungsrecht durch stärkere Einbeziehung von Selbstkontrolle und kooperativen Formen. Diese grundsätzliche Beschneidung des Staates auf eine Gewährleistungsverantwortung anstelle von eigenen staatlichen Leistungen entspricht auch einem europäischen Staatlichkeitsbegriff.
Personen

Wolfgang Weiß Geboren 1966; 1988–93 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth; 1993–97 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; 1995 Promotion; 1997 zweites juristisches Staatsexamen; 1997–2000 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth; 2000 Habilitation; seit 2000 Privatdozent an der Universität Bayreuth.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Momente — 2003, Nr.43
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2003, H.20, S. 869f (Dr.Hans Peter Bull)
In: KosDirekt — koswerke.ionas.de/html_engine.pl
In: Journal f.Rechtspolitik — 2003, H.2, S. 141
In: Zeitschr.f. Öffentliches Recht — 2006, 523–524
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2012, 928