Rechtswissenschaft

Tim Florstedt

Recht als Symmetrie

Ein Beitrag zur Theorie des subjektiven Privatrechts

2015. XV, 356 Seiten.

Jus Privatum 198

114,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-153223-8
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In der Privatrechtsordnung werden subjektive Rechte und Pflichten nach wiederkehrenden symmetrischen Mustern verteilt. Tim Florstedt legt eine Grundlagenuntersuchung zu solchen Symmetrien im Zivilrecht vor.
In der Privatrechtsordnung gibt es scheinbar unzählige Grundsätze und Normen, nach denen Vor- und Nachteile nach symmetrischen Mustern verteilt werden. Die vorgelegte Arbeit enthält die erste Grundlagenuntersuchung zu diesen symmetrischen Phänomenen im Privatrecht.
In methodischer Hinsicht untersucht Tim Florstedt Symmetrien im geltenden Recht mit systemjuristischen Mitteln. Er trennt zwei Teilbereiche des Zivilrechts, um anhand von elementaren und repräsentativen Kernprinzipien und Einzelregeln eine möglichst vollständige Sicht auf solche Symmetrien zu erlangen. In dem ersten Bereich werden die Zuordnungen von Gütern oder Handlungen durch institutionelle Formen (z.B. Eigentum, Vertretung) untersucht. Ebenfalls betrachtet werden die Durchbrechungen der im BGB streng institutionalisierten Güter- oder Handlungszuordnung, also die seltenen Fälle, in denen Vor- oder Nachteile nicht aufgrund einer Form, sondern aufgrund »materieller« Gründe verteilt werden. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Autor dem Wechsel von Rechtszuständigkeiten an Gütern oder Handlungen. Anhand ausgewählter Vertragstypen und anhand von Regeln der Vertragsabwicklung überprüft er, ob sich dieselben symmetrierechtlichen Wertungen nachweisen lassen wie in der Güterordnung.
In theoretischer Hinsicht werden Aussagen zu dem Inhalt subjektiver Rechte formuliert. Im Zivilrecht sind subjektive Rechte die Grundform der privatrechtlichen Zuordnung. Eine Symmetrietheorie, die von zivilrechtlichen Verteilungssätzen für Vor- und Nachteile (bezogen auf Sachen oder Handlungen) handelt, ist deswegen zugleich eine Theorie der privatrechtlichen Befugnis. Die innere Harmonie privatrechtlicher Institutionen, die aus miteinander verknüpften privaten Rechten bestehen, lässt sich nur symmetrietheoretisch nachvollziehen. Im Innern der subjektivrechtlichen Befugnis hat man sich nicht eine ewige Idee, z.B. von »Freiheit«, sondern den Endpunkt einer symmetrischen Kopplung zu denken.
Personen

Tim Florstedt ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv für die civilistische Praxis — 2018, 846–854 (Thilo Kuntz)