Rechtswissenschaft

Michael Wagner-Kern

Staat und Namensänderung

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-147718-8
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Michael Wagner-Kern zeichnet ein historisch differenziertes Bild der politischen Bedeutung des 1938 in Kraft getretenen Namensänderungsrechts, das bis heute gültig ist. Er zeigt anhand der Entwicklung dieses Gesetzes die antijüdische Instrumentalisierung des Rechts im 20. Jahrhundert auf.
Bis heute gilt das 'Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen' (NamÄndG) – abgesehen von geringfügigen Abweichungen – in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamÄndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen natürliche Personen ihren Namen außerhalb der im BGB geregelten Möglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung ändern können. Als öffentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts wird das NamÄndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch geprägtes (Un-)Recht angesehen.
Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgründe für ein Namensänderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestützt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamÄndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der jüdischen Bevölkerung. Struktur und Interpretation des öffentlich-rechtlichen Namensänderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverständnisses, das jede Namensänderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensführung begreift. Diese Sichtweise erklärt sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamÄndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitätsphänomene prägen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamÄndG ab, das gegenwärtig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Personen

Michael Wagner-Kern Geboren 1965; 1987–93 Studium der Rechtswissenschaften; 1994–96 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt; 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1999–2000 Promotionsstipendium des Evangelischen Studienwerkes Villigst; 2000–01 höherer Justizdienst; seit 2001 Rechtsanwalt und Tätigkeit für einen Sozialverband (Bundesebene), Fachgebiet Ethik und Recht.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2003, S.877ff (Gerhard Köbler)
In: Allg.Ministerialblatt Bayern Innen — Jg.16 (2003), H.1, S. 23
In: Zeitschr.f.Neuere Rechtsgeschichte — 2008, 318–320 (Elisabeth Berger)
In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) — Jg.50 (2003), H.23, S.1819f (Dr.Ute Walter)
In: Das Standesamt (StAZ) — Jg.56 (2003), H.10, S. 309ff (Berthold Gaaz)