Rechtswissenschaft

Verfassungstheorie

Hrsg. v. Otto Depenheuer u. Christoph Grabenwarter

2010. X, 972 Seiten.
189,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-150631-4
lieferbar
Verfassungstheorie hat dienende Funktionen: Sie dient der Verfassungsrechtsdogmatik, indem sie Vorverständnisse offenlegt, Verfassungsvoraussetzungen und ‑erwartungen nachspürt sowie Leitbilder der Verfassung rekonstruiert. Sie dient der Verfassungsvergleichung als Basis für die Bildung von Kategorien und Institutionen und schafft so Maßstäbe für konkretes Vergleichen. Sie dient der Verfassungsrechtspolitik, indem sie deren Akteuren Leitlinien, Perspektiven und Handlungsoptionen anbietet.
Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine – von mehreren theoretisch möglichen – historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. »Verfassungstheorie« fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht »Verfassung«: sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.
Inhaltsübersicht
Matthias Jestaedt: § 1 Verfassungstheorie als Disziplin - Gerd Roellecke : § 2 Beobachtung der Verfassungstheorie - Paul Kirchhof: § 3 Begriff und Kultur der Verfassung - Christian Waldhoff : § 4 Verfassungsgeschichte und Theorie der Verfassung - Klaus Ferdinand Gärditz: § 5 Säkularität und Verfassung - Josef Isensee - § 6 Staatlichkeit und Verfassung - Matthias Herdegen: § 7 Internationalisierung der Verfassungsordnung - Christian Waldhoff : § 8 Entstehung des Verfassungsgesetzes - Matthias Herdegen: § 9 Grenzen der Verfassungsgebung - Wolfgang Graf Vitzthum: § 10 Form, Sprache und Stil der Verfassung - Christoph Grabenwarter: § 11 Die Verfassung in der Hierarchie der Rechtsordnung - Bernd Grzeszick: § 12 Ungeschriebenes Verfassungsrecht - Gerd Roellecke: § 13 Identität und Variabilität der Verfassung - Gerd Roellecke: § 14 Institutionelle Gewähr der Verfassung - Christian Hillgruber: § 15 Verfassungsinterpretation - Otto Depenheuer: § 16 Funktionen der Verfassung - Markus Möstl: § 17 Regelungsfelder der Verfassung - Karl-Heinz Ladeur: § 18 Staat und Gesellschaft - Eckart Klein: § 19 Staatliches Gewaltmonopol - Matthias Cornils: § 20 Gewaltenteilung - Andreas von Arnauld: § 21 Rechtsstaat - Hans-Detlef Horn: § 22 Demokratie - Indra Spiecker gen. Döhmann : § 23 Sozialstaat - Wolfgang Kahl: § 24 Grundrechte - Michael Brenner: § 25 Staatsaufgaben - Sebastian Müller-Franken: § 26 Verfassungsvergleichung - Bernhard Kempen: § 27 Verfassung und Politik
Personen

Otto Depenheuer Geboren 1953; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn: 1985 Promotion; 1992 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1993 Universität Mannheim, seit 1999 Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität zu Köln.

Christoph Grabenwarter Geboren 1966; Studium der Rechts- und der Handelswissenschaft; 1991 Promotion zum Dr. iur. und 1994 zum Dr. rer.soc.oec.; 1997 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1999 Universität Bonn, 2002 Universität Graz, seit 2008 Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2005 Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2011, 658
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2011, 814–816 (Hans-Christof Kraus)
In: Portal für Politikwissenschaft (pw-portal.de) — http://www.pw-portal.de (03/2011) (Jörn Ketelhut)
In: Neue politische Literatur — 2011, 537–538 (Hans Boldt)
In: Der Staat — 2012, 601–615 (Uwe Volkmann)
In: Jahrbuch Politisches Denken — 2011, 25–54 (Hans-Christof Kraus)