Rechtswissenschaft

Anna-Maria Brutscher

Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug

- am Beispiel des § 242 StGB

129,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-152880-4
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Die Berücksichtigung des Zivilrechts bei der Anwendung strafrechtlicher Tatbestände ist etwa beim Diebstahl nach § 242 StGB anerkannt. Diesen kann nur begehen, wer eine Sache wegnimmt, die nach zivilrechtlichen Vorschriften im Eigentum eines anderen steht und auf deren Übereignung er keinen fälligen und einredefreien Anspruch hat. Anna-Maria Brutscher diskutiert die Frage, inwieweit und nach welchem Maßstab ausländisches Zivilrecht Eingang in die strafrechtliche Beurteilung eines international gelagerten Sachverhalts finden darf und soll.
Die Berücksichtigung des Zivilrechts bei der Anwendung strafrechtlicher Tatbestände ist etwa beim Diebstahl nach § 242 StGB anerkannt. Diesen kann nur begehen, wer eine Sache wegnimmt, die nach zivilrechtlichen Vorschriften im Eigentum eines anderen steht und auf deren Übereignung er keinen fälligen und einredefreien Anspruch hat. Weist ein Sachverhalt Bezugspunkte nicht allein zur Rechtsordnung des strafenden Staates auf, stellt sich die Frage, inwieweit und nach welchem Maßstab das (Internationale) Privatrecht einer ebenfalls berührten ausländischen Rechtsordnung über diese Schnittstelle Eingang in seine strafrechtliche Beurteilung finden darf und soll. Anna-Maria Brutscher diskutiert hierzu unterschiedliche Lösungsansätze, deren praktische Konsequenzen an einem Beispielsfall aufgezeigt und die unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Grundsätze gegeneinander abgewogen werden. Diese legen den Rückgriff auf ausländisches Privatrecht nahe und setzen ihm zugleich Grenzen.
Personen

Anna-Maria Brutscher Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität Tübingen; 2011–13 Rechtsreferendariat in Ravensburg, Stuttgart und Edinburgh; 2013 Promotion; seit November 2013 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 2015, 1092 (Peter Mankowski/Stefanie Bock)
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — 2017, 942–944 (Kurt Siehr)
In: IPRax — 2015, 289