Law

Daniel Matthias Klocke

Die Haftung des unredlichen Besitzers nach § 687 Abs. 2 BGB

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 73 () / Issue 13, pp. 661-666 (6)

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Wer um sein fehlendes Besitzrecht weiß, ist nicht schutzwürdig. Die Rechtsordnung weist nicht ihm, sondern nach § 903 BGB dem Eigentümer die Nutzungsbefugnis zu. Nutzt, beschädigt oder veräußert der unredliche Besitzer die Sache, konkurriert eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen. Der nachfolgende Beitrag legt einen Schwerpunkt auf das oft betonte, aber selten vertiefte Nebeneinander der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach den §§ 987 ff. BGB und den Ansprüchen aus angemaßter Eigengeschäftsführung nach§687 Abs.2 BGB.
Authors/Editors

Daniel Matthias Klocke Geboren1982; Studium der Rechtswissenschaft in Halle und Freiburg i.Br.; Referendariat am OLG Celle; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europäischen Hochschulinstitut Florenz und der Universität Halle-Wittenberg; 2012 Promotion; 2015 Habilitation; Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie an der EBS Universität, Wiesbaden.