Law
Karl-Heinz Ladeur
Die Kollision von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz in der interpersonalen Kommunikation
Was stellt die »Klarstellung« des BVerfG vom 19. 5. 2020 klar?
Volume 75 (2020) / Issue 19,
pp. 943-950 (8)
Published 28.09.2020
Fälle des Konflikts zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit erreichen im Wege der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen regelmäßig das BVerfG. Die zuständigen Kammern des Ersten Senats haben die Orientierung für die Fachgerichte zuletzt eher erschwert. Auch der – in der Pressemitteilung des BVerfG so bezeichnete – Versuch einer »Klarstellung« durch vier Beschlüsse der 2. Kammer stellt – hinsichtlich des Kriteriums des »Sachbezugs« von Äußerungen – nur einen bescheidenen Fortschritt dar. Die Aussagen zur Notwendigkeit der Berücksichtigung von Umständen der jeweiligen Kommunikationssituation führen im Ergebnis zu einer Schwächung von Persönlichkeitsrechten.