Law

Michael Schwarz

Die Zweiteilung des öffentlichen Dienstes

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 76 () / Issue 15-16, pp. 761-770 (10)
Published 10.08.2021

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Das Recht des öffentlichen Dienstes ist durch seine Zweiteilung geprägt, einerseits in Form des Beamten-, andererseits in Form des Arbeits- und Tarifrechts. Die beiden Systeme weichen inhaltlich erheblich voneinander ab. Zugleich ist die Verbeamtungspraxis in Bund und Ländern recht uneinheitlich. Der Beitrag geht der Frage nach, woraus sich die Zweiteilung des öffentlichen Dienstes speist, ob sie den an ihn gestellten Anforderungen (noch) gerecht wird und welche Tätigkeiten den einzelnen Systemen in der Praxis zuzuordnen sind.
Authors/Editors

Michael Schwarz Jahrgang 1984, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster, 2008 Erstes Juristisches Staatsexamens, 2008 / 2009 Masterstudiengang (LL.M.) in Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Gent (Belgien), 2009 – 2011 Juristischer Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln mit Zweitem Juristischen Staatsexamen, 2012 / 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, 2014 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Münster, 2013 – 2018 Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, seit 2018 Referent im Bundeskanzleramt.