Law
Vor dem EuGH ist ein Verfahren zur Unionsrechtskonformität der deutschen Mitbestimmung anhängig. Gegenstand ist die Nichtbeteiligung der Belegschaften mitgliedstaatlicher Tochterunternehmen bei der Mitbestimmung der inländischen Konzernmutter. Das vorlegende KG hält eine unionsrechtskonforme Interpretation der Mitbestimmungsgesetze für ausgeschlossen. Damit wäre bei einem negativen Ausgang des EuGH-Verfahrens in sämtlichen Konzernen mit auch nur einer mitgliedstaatlichen Tochtergesellschaft die Mitbestimmung beendet.