Law

Gerrit Hornung

Erwiderung – Die Festplatte als 'Wohnung'?

Section: Articles
JuristenZeitung (JZ)

Volume 62 () / Issue 17, pp. 828-831 (4)

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Johannes Rux hat begründet, warum der heimliche Zugriff auf IT-Systeme (die so genannte »Online-Durchsuchung«) in Art. 13 Abs. 1 GG eingreift, wenn diese Systeme sich im räumlichen Schutzbereich des Grundrechts befinden. Um das Problem zu lösen, dass die zugreifenden Behörden regelmäßig nicht erkennen können, ob dies der Fall ist, hat er eine generelle analoge Anwendung der Schranken in Art. 13 Abs. 2 bis 7 GG vorgeschlagen. Das Problem lässt sich aber weitgehend ohne eine solche Analogie lösen, für die es ohnehin an den notwendigen Voraussetzungen fehlt.
Authors/Editors

Gerrit Hornung Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie an der Universität Freiburg; LL.M. Studium an der University of Edinburgh; Wiss. Mitarbeiter und Promotion an der Universität Kassel; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) und Habilitand an der Universität Kassel; seit 2011 Professor für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik an der Universität Passau.