Law
Claus Dieter Classen
Organisationsrechtliche Fragen der Theologie Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung disziplinärer Strukturen in der Universität
Volume 69 (2014) / Issue 3, pp. 111-120 (10)
Jede Theologie bildet ein eigenes wissenschaftliches Fach. Konkrete organisationsrechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus aber nur begrenzt. Eine eigene Fakultät ist nicht gefordert, und wo sie existiert, sind auch fachfremde Professuren möglich. Eine Promotion zum Dr. theol. ist auch unabhängig von der Fakultätsform möglich und muss gegebenenfalls aus Gleichheitsgründen allen Theologien, also auch dem Islam, ermöglicht werden.