Law
Claus Luttermann
Zur Grundbuchordnung: Erbscheine, Nacherben(gemeinschaft) und Europäisches Nachlasszeugnis
Volume 72 (2017) / Issue 9, pp. 439-445 (7)
Erbschein und Erbauseinandersetzung können jedermann betreffen beim Grundbuchamt (Amtsgericht), wo dem Recht Geltung verschafft werden soll, gegebenenfalls im Instanzenzug: Iura novit curia. Das gilt wohl noch nicht überall. Im Folgenden werden für das Verfahren zur Berichtigung des Grundbuchs bei Erbfolge (§§ 35, 82 GBO) – einschließlich der Reform des internationalen Erbrechts 2015 – die Rechtsgrundlagen gezeigt für eine sachgerecht geordnete Praxis.